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Die Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen in Österreich

 

Die Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen, was ist das?

Die Kammern der ZiviltechnikerInnen sind Körperschaften öffentlichen Rechts und die gesetzlichen Berufsvertretungen der staatlich befugten und beeideten ZiviltechnikerInnen. Der Sitz der Bundeskammer befindet sich in Wien und und besteht aus den vier Länderkammern. Sie gliedert sich in die Bundessektion Architekten und in die Bundessektion Zivilingenieure.

 

Berufszugang und Studium

Die Ziviltechnikerbefugnis ist zu verleihen, wenn die für die Ausübung erforderliche fachliche Befähigung nachgewiesen wurde und kein Ausschließgrund vorliegt. 

Um in die Kammer aufgenommen zu werden und die Befugnis zu erhalten, muss man ein Studium abschließen. Dabei kann es sich um ein ingenieurwissenschaftliches oder naturwissenschaftliches Master-, Magister- oder Diplomstudium in einer technischen, naturwissenschaftlichen oder montanistischen Studienrichtung handeln. 

Außerdem müssen mindestens drei Jahre Praxiserfahrung vorgelegt werden. Die Praxiserfahrung muss geeignet sein, die für die Ausbildung der Befugnis erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln. Für die Fachgebiete Architektur, Bauwesen, Wirtschaftsingenieurwesen im Bauwesen und Kulturtechnik und Wasserwirtschaft ist innerhalb der drei Jahre eine mindestens einjährige praktische Betätigung auf Baustellen erforderlich. 

Zuletzt muss eine Ziviltechnikerprüfung abgelegt werden. Gegenstände dieser sind das österreichische Verwaltungsrecht, Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, geltende rechtliche und fachliche Vorschriften für das Fachgebiet sowie Berufs- und Standesrecht. 

Für die Verleihung der Befugnis gibt es außerdem einige Ausschlussgründe. Demnach wird die Befugnis zum Beispiel nicht an Personen verliehen, die nicht die volle Handlungsfähigkeit haben, bei denen eine Verurteilung vorliegt oder bei denen die zur Ausübung erforderliche Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist. 

Die Bezeichnung des Berufes richtet sich nach dem absolvierten Studium. Derzeit sind über 60 verschiedene Berufe eingetragen. 

 

Die Aufgaben der Kammer

Grundsätzlich fallen unter den Wirkungsbereich der Bundeskammer jene Angelegenheiten, die die gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder von zwei oder mehr Länderkammern betreffen. 

Einige Aufgaben der Kammer sind daher:

  • Die Einrichtung zur Krankenvorsorge für ihre Mitglieder und deren Angehörigen
  • Standesregeln, Leistungsbilder sowie Richtlinien für die Angebotserstellung durch die Ziviltechniker zu erlassen
  • Beziehungen zu anderen Berufsorganisationen im In- und Ausland zu pflegen
  • Richtlinien für Gutachten über die Angemessenheit der von ZiviltechnikerInnen geforderten Honorare zu erlassen
  • Öffentlichkeitsarbeit

Fachleute, die in Die Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen in Österreich eingetragen sind, sind also auf Ihre Qualifikationen geprüft und weisen ein hohes und spezifisches Fachwissen auf. Die Kammer vertritt die Interessen der Mitglieder und pflegt das Image. 

 

Lesen Sie auch den Artikel zur Bundesarchitektenkammer in Deutschland

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