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Die Bundesarchitektenkammer – Brauche ich einen eingetragenen Architekten für mein Bauvorhaben?

 

Bei der Planung eines Bauprojekts wird man vor viele Herausforderungen gestellt. Eine dieser Herausforderungen ist das Finden des richtigen Architekten für das Bauvorhaben. Dieser Artikel hilft Ihnen dabei, den Unterschied zwischen einem in der Architektenkammer eingeschriebenen Architekten und einem nicht eingeschriebenen Architekten zu verstehen und die richtige Entscheidung für Ihr Projekt zu finden. 

 

Was ist die Bundesarchitektenkammer?

Die Bundesarchitektenkammer ist ein Zusammenschluss der 16 Länderarchitektenkammern in Deutschland. Auf nationaler und internationaler Ebene vertritt sie die Interessen von knapp 136.000 Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen. Grundsätzlich sind die einzelnen Bundesländer selbst für das Architekten- und Bauordnungsrecht zuständig. Dennoch fallen viele Entscheidungen auf Bundesebene. 

Nur Architekten, Innenarchitekten, Landschafts- und Gartenarchitekten sowie Stadtplaner, die Mitglied in ihrer jeweiligen Landesarchitektenkammer sind, dürfen die Bezeichnung des Architekten tragen. 

 

Was sind die Aufgaben der Architektenkammern? 

Die wichtigsten Aufgaben der Architektenkammern sind die Förderung der Baukultur, der Baukunst, des Bauwesens, des Städtebaus sowie der Landschaftspflege. Außerdem überwacht und fördert die Kammer das Berufsrecht der Architekten und setzt sich für deren Interessen ein. Auch die Weiterbildung des Berufsstands gehört zu ihren Aufgaben. Um das Berufsrecht der Architekten zu schützen, können Verstöße der Architekten gegen berufsrechtliche Regelungen von den Berufsgerichten der Architektenkammern geahndet werden. 

 

Was zeichnet einen Architekten aus, der in einer Architektenkammer eingetragen ist? 

Grundsätzlich darf jeder ein Haus planen, konstruieren und bauen. Wie bereits erwähnt, darf sich ein Architekt nur dann Architekt nennen, wenn er in seiner zuständigen Architektenkammer eingetragen ist. Demnach muss mindestens ein Architekt in der Firma angestellt sein, um diese Berufsbezeichnung zu tragen. Die genauen rechtlichen Bestimmungen können je nach Bundesland variieren. Bei Zweifel über eine rechtmäßige Bezeichnung sollte daher Kontakt mit der zuständigen Kammer aufgenommen werden. 

Die Vorteile einer Eintragung sind vielfältig. So erhalten eingetragene Architekten die Bauvorlageberechtigung, ein individuelles Beratungsangebot der jeweiligen Kammer, kostenlose Fort- und Weiterbildungen sowie regelmäßige Prüfungen der Arbeitsbedingungen.

 

Brauche ich zwingend einen eingetragenen Architekten für mein Bauprojekt?

Bei der Suche nach einem geeigneten Architekten kann die Frage aufkommen, ob nun ein Architekt, der zu einer Architektenkammer gehört, zwingend notwendig ist. 

Wählt man einen eingetragenen Architekten, ist man als Bauherr verpflichtet, entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang das nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vorgesehene bzw. vereinbarte Honorar zu leisten. 

Allerdings bringt diese Wahl auch einige Vorteile. So wird von den jeweiligen Architektenkammern die fachliche Kompetenz der Architekten sowie das Vorhandensein einer mehrjährigen praktischen Qualifikation geprüft. Zusätzlich sind die Eingetragenen dazu verpflichtet, regelmäßig Fort- und Weiterbildungen zu besuchen. Hinzu kommt, dass zugehörige Architekten verpflichtet sind, die Interessen der Auftraggeber und aller anderen Beteiligten zu vertreten. 

Zusammengefasst ist die Qualität der Arbeit eines eingetragenen Architekten durch die Architektenkammer abgesichert. Es wird dafür gesorgt, dass ordnungsgemäße und faire Arbeitsbedingungen herrschen und die Architekten die nötige Qualifikation besitzen sowie Fort- und Weiterbildung besuchen, um Ihr Projekt bestmöglich umsetzen zu können. 

Sie möchten Ihre Büroräume umgestalten? Finden Sie hier heraus, wieso Sie dazu einen Architekten beauftragen sollten. 

Oder möchten Sie eine neue Immobilie erwerben? In diesem Artikel erfahren Sie, warum Sie vor dem Kauf einen Architekten um Rat fragen sollten. 

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